GmbH vs. Verein

GmbH vs. Verein

Entscheidet man sich für die Teilnahme an einem Open Innovation Projekt, haben die unterschiedlichen Teilnehmer verschiedene Ansprüche an das Projektergebnis. Diese Ansprüche werden durch die Rechtsform der eigens für das Projekt gegründeten Gesellschaft geregelt. Dabei haben die verschiedenen Alternativen unterschiedliche Vor-/Nachteile. Um diese herauszustellen, stellen wir in unserem heutigen Blog die GmbH und den Verein in Bezug auf ihre Tauglichkeit in Open Innovation Projekten vor.

Der eingetragene Verein ist in Deutschland die häufigste Gesellschaftsform. Bei diesem handelt es sich um einen Zusammenschluss oder Verband von Personen (natürlichen oder juristischen) zu einem nicht erwerbswirtschaftlichen gemeinsamen Zweck. Ein solcher erwerbswirtschaftlicher Zweck kann dann schon entstehen, wenn Patente erzielt werden, die dann veräußert werden können. Der größte Vorteil eines Vereins ist, wie leicht ein solcher zu gründen ist. Jedoch ist ein Verein wenig geeignet für die üblichen Open Innovation Projekte, denn diese Projekte verfolgen in der Regel einen erwerbswirtschaftlichen Zweck, was die Wahl des Vereins als Rechtsform schwierig macht. Sollte es jedoch doch zu einer Gründung kommen, hat in einem Verein jedes Mitglied die gleichen Rechte und Pflichten. Somit sind die Anspruchsrechte ebenso gleich verteilt.

Einer der gebräuchlichsten Rechtsformen ist die GmbH, die von vielen Unternehmen gerade wegen der beschränkten Haftung ausgewählt wird. Gesellschafter müssen hier zusammen eine Mindesteinlage von 25.000 € Stammkapital einbringen bzw. dafür haften. Für kleinere Projekte kann so etwas neben dem administrativen und notariellen Aufwand bereits ein Problem darstellen. Gleichzeitig gelten für die GmbH andere Vorschriften für die Buchführung/Bilanzierung und Sie erfordert einen erhöhten administrativen Aufwand, was beides besonders ein Problem für kleinere Unternehmen darstellt. Andererseits besitzt die GmbH einen von der Mehrheit der Gesellschafter bestimmten Geschäftsführer, der es möglich macht, Entscheidungen (richtig oder falsch) schneller zu treffen. Außerdem lässt sich eine GmbH besonders gut in bestehende Organisationsstrukturen eingliedern und regelt die Stimmrechte relativ zu der Kapitaleinlage der Gesellschafter. Dies ist für Open Innovation Projekte insofern von Vorteil, da die Teilnehmer, welche das meiste Kapital Investieren und somit auch das größte Risiko tragen, dementsprechend auch mehr Einfluss auf die Geschäftsführung durch die bezogenen Anspruchsrechte haben. So belohnt die GmbH Struktur diejenigen, die Risiken eingehen. So wird dann auch verhindert, dass Freerider übermäßig Einfluss ausüben. 

Vereine sind zusammengefasst, also für die meisten Projekte eher untauglich, während eine GmbH sogar typischen Problemen in Open Innovation Projekten (Freeridern) gewissermaßen vorbeugen kann. Dennoch ist die GmbH eher für größere Projekte geeignet. Somit ist auch bei der Wahl der Rechtsform wichtig, sein Projekt zu kennen, um so die Vorteile und Nachteile richtig abwägen zu können und die richtige Wahl zu treffen.

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